Firmenfitness / BGM
Firmenfitness steigert nicht nur die Attraktivität des Arbeitgebers, sondern ist eine nachhaltige Investition in die Gesundheit der Mitarbeiter. Das Ergebnis: Weniger Krankentage, mehr Arbeitsmotivation!
Um Mitarbeiter zu motivieren, sich noch intensiver um ihre Gesundheit zu kümmern, hat der Gesetzgeber steuerliche Freibeträge nach § 3 Nr. 34 Einkommenssteuergesetz (EStG) vorgesehen. Der steuerfreie Höchstbetrag beträgt seit 1. Januar 2020 600 Euro pro Mitarbeiter im Jahr. Konkret bedeutet das, dass Arbeitgeber pro Beschäftigten und Jahr bis zu 600 Euro für Maßnahmen zur sogenannten verhaltensbezogenen Prävention und zur Betrieblichen Gesundheit ausgeben können, ohne dass die Beschäftigten diese Zuwendungen als geldwerten Vorteil versteuern müssen oder Sozialversicherungsbeiträge anfallen.
Diese Zuwendungen müssen zusätzlich zum vereinbarten Arbeitslohn erbracht werden und können zusätzlich zu Sachzuwendungen wie Tankgutscheinen nach § 8 Abs. 2 Satz 9 EstG angeboten werden.
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